Kosten Mittelschule

Schulgeld

Als Privatschule erhebt die Bischof Manfred Müller Mittelschule ein monatliches Schulgeld.

  • Der monatliche Beitrag wird erstmals am 15. September,
  • dann jeweils zur Monatsmitte 
  • grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen
  • und beinhaltet alle Kosten der Ganztagsschule wie Mittagessen, Neigungsgruppe oder Arbeitsgemeinschaft.
  • Neu ab September 2025:
    September bis Juli wird monatlich je 208 Euro (130 Euro Schulgeld, 70 Euro Mittagessen und 8 Euro Gebühr für die besetzte Pforte)
  • und im August nur 130 Euro Schulgeld veranschlagt. 
1. Kind 2. Kind ab 3. Kind
 208,00 € 158,00 €  78,00 €

Materialgeld

Die Schulstiftung zieht einmalig am 15. November jeden Jahres zurzeit 26 € Materialgeld, auch für Papier- und Kopierkosten ein.

 

Von den Lehrkräften wird Geld für die Klassenkasse (Arbeitshefte, Klassenfahrten usw.) eingesammelt.


Bläserklassen

Schülerinnen und Schüler der Bläserklassen entrichten zusätzlich monatlich 50,00 € für ihr Leihinstrument, den Instrumentalunterricht in der Kleingruppe und Unterrichtsmaterial (Noten, Begleit-CD etc.).


Instrumentalunterricht

Unabhängig von den Bläserklassen können Schülerinnen und Schüler jederzeit das Angebot der Musikschule nutzen. Gewählt werden kann Einzel- oder Gruppenunterricht von 30 oder 45 Minuten. Je nach Variante kostet der Unterricht zwischen 44 Euro und 99 Euro pro Monat. Instrumente werden nicht gestellt.


Geschwister-Ermäßigung

Besuchen Geschwister gleichzeitig die Grund- und Mittelschule, gelten die Geschwister-Ermäßigungen der jeweils besuchten Schulart.

 

Beispiel: Drei Kinder einer Familie besuchen die Bischof Manfred Müller Schule. Das älteste Kind geht auf die Mittelschule, die beiden jüngeren Kinder besuchen die Grundschule.

 

1. Kind Mittelschule
2. Kind Grundschule
3. Kind Grundschule
208,00 € 75 €  8,00 €

 Die Geschwister-Ermäßigung wird vom Schulträger ohne Antrag bei der Erhebung des Schulgelds berücksichtigt.


Weitere finanzielle Unterstützung

Für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien und in sozialen Härtefällen ist - je nach finanzieller Lage - eine Ermäßigung oder Befreiung vom Schulgeld möglich. Die Entscheidung über Ermäßigung oder Befreiung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und wird von der Schulstiftung getroffen. Ein entsprechendes Antragsformular wird bei der Schulanmeldung ausgehändigt.

 

Bei kurzzeitigen, finanziellen Engpässen entscheidet die Schulstiftung über Stundung oder zeitweilige Ermäßigung.

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Bischof Manfred Müller Schule

Weinweg 31 B

93049 Regensburg

 

Tel. 0941 29682-0